Amtsgericht Rüdesheim am RheinWillkommen beim Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
Anschrift: Gerichtsstraße 9 65385 Rüdesheim am Rhein Tel.: 06722 / 90 40 - 0 Fax: 06722 / 90 40 - 40
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9:00 Uhr - 15:30 Uhr Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechzeiten: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung | Zweigstelle Eltville am Rhein
Die Zweigstelle Eltville ist ab dem 31.12.2011 endgültig geschlossen.
Sämtliche amtsgerichtlichen Rechtsangelegenheiten der Stadt Eltville am Rhein, sowie der Gemeinde Kiedrich, für die die Zuständigkeit der Zweigstelle zur Zeit noch besteht, d.h. Zivilsachen, Zwangsvollstreckungssachen, Zwangsversteigerungsverfahren, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Vormundschafts- und Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren, Nachlassangelegenheiten einschließlich der amtlichen Verwahrung von Testamenten, werden von dem Amtsgericht Rüdesheim am Rhein fortgeführt.
Die Fortführung der Verfahren durch das Amtsgericht Rüdesheim macht Änderungen der Aktenzeichen erforderlich. Diese werden den jeweiligen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen, spätestens mit dem nächsten Schriftwechsel, bekannt gegeben. Hierdurch werden keine nenneswerten Verzögerungen entstehen.
Wegen eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Amtsgericht Rüdesheim Verwaltung Tel.Nr.: 06722 9040-27 oder -28.  Bitte beachten Sie:
Die Zweigstelle Eltville ist nach Rüdesheim umgezogen. Im Gebäude in Eltville ist ein Notbetrieb für Eilfälle eingerichtet. Grundbucheinsicht ist dort möglich.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Amtsgerichts Rüdesheim am Rhein, Gerichtsstraße 9, Tel.: 06722 904010. Bitte beachten Sie weiter:
Die Zweigstelle Eltville ist ab dem 31.12.2011 endgültig geschlossen. Sämtliche amtsgerichtlichen Rechtsangelegenheiten der Stadt Eltville am Rhein, sowie der Gemeinde Kiedrich, für die die Zuständigkeit der Zweigstelle zur Zeit noch besteht, d.h. Zivilsachen, Zwangsvollstreckungssachen, Zwangsversteigerungsverfahren, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Vormundschafts- und Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren, Nachlassangelegenheiten einschließlich der amtlichen Verwahrung von Testamenten, werden von dem Amtsgericht Rüdesheim am Rhein fortgeführt.
Die Fortführung der Verfahren durch das Amtsgericht Rüdesheim macht Änderungen der Aktenzeichen erforderlich. Diese werden den jeweiligen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen, spätestens mit dem nächsten Schriftwechsel, bekannt gegeben. Hierdurch werden keine nenneswerten Verzögerungen entstehen.
Wegen eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Rüdesheim, Verwaltung Tel.Nr.: 06722 9040-27 oder -28. Links
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